Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG), in Kraft getreten am 3. Juni 2021, und die Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV), veröffentlicht am 24. Oktober 2022, bilden die rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung und den Umgang mit elektronischen Wertpapieren in Deutschland. Elektronische Wertpapiere sind definiert als Wertpapiere, bei denen anstelle der Ausstellung einer physischen Wertpapierurkunde eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister erfolgt. Es wird zwischen zentralen Registern und Kryptowertpapierregistern unterschieden, wobei erstere der zentralen Eintragung und Publizität dienen, während letztere auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem basieren, das Daten chronologisch protokolliert und vor unbefugten Änderungen schützt.
Das eWpG konzentrierte sich zunächst auf Inhaberschuldverschreibungen, wurde aber durch die Verordnung über Kryptofondsanteile (KyptoFAV) vom 3. Juni 2022 um Kryptofondsanteile erweitert. Eine zukünftige Ausweitung auf Aktien ist durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vorgesehen.
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