Kryptowertpapierregisterführer

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Die Kryptowertpapierregisterführung bezeichnet die Verwaltung von digitalen Wertpapierregistern, die auf Technologien wie der Blockchain basieren. Seit dem 10. Juni 2021 gilt diese Tätigkeit in Deutschland als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes (KWG). Unternehmen, die solche Register führen möchten, benötigen eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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